Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es im betrieblichen Alltag zu Fehlern und anderen Vorkommnissen. Hierbei sind oft auch die Daten von Personen betroffen.
Bemerken Sie einen solchen Vorfall, leiten Sie diesen bitte schnellstmöglich intern weiter – zum Beispiel an den Datenschutzbeauftragten, einen Vorgesetzten oder die Geschäftsführung. Schnellstmöglich, weil ein Datenschutzvorfall unter Umständen innerhalb von 72 Stunden an eine Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss.
Typische Vorfälle
- Ein Notebook, auf dem Kundenadressen gespeichert wurden, geht verloren bzw. wird gestohlen.
- Die Untersuchungsergebnisse zweier Patienten wurden vertauscht.
- Durch einen Stromausfall war ein Server, auf dem sich auch Nutzungsdaten von Webseitenbesuchern befunden haben, tagelang nicht erreichbar.
- Die Empfänger einer Rund-Mail wurden in das CC statt BCC-Feld getragen.