Cookie Hinweise sind im Internet allgegenwärtig. Zuletzt sollte Ihnen auf dieser Webseite ein solcher Cookie Banner angezeigt worden sein. Sie haben das aufploppende Fenster wahrscheinlich intuitiv weggeklickt. Aber wozu soll das Ganze eigentlich gut sein?
Hinweispflicht auf Cookie-Nutzung
Jeder Webseitenbetreiber, der Cookies (kleine Textdateien zum Wiedererkennen eines Webseitenbesuchers) setzt, muss seine Webseitenbesucher hierüber informieren. Der Cookie Hinweis dient lediglich der Information und ist grundsätzlich keine Einwilligung/Zustimmung des Webseitenbesuchers.
Er hat ebenso auf das Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen gem. § 15 Abs. 3 TMG. Widerspricht der Webseitenbesucher, dürfen keine Cookies gesetzt werden.
Cookie-Hinweis Text und Button
Da wir nun wissen, wozu der Cookie Hinweis nötig ist, können wir eine entsprechende Textpassage für den Banner schreiben:
Diese Webseite verwendet eigene Cookies (und Cookies von Dritten). Sie können dem Setzen von Cookies jederzeit widersprechen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Fügen Sie zudem einen Button zum Ausblenden des Cookie Fensters ein. Der Button kann mit OK, X – Fenster schließen, Ich habe verstanden oder Zur Kenntnis genommen beschriftet werden.
In dem Cookie Hinweis wird auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite verwiesen. In der Datenschutzerklärung sollten in einem Abschnitt zumindestens der Zweck (z. B. fehlerfreie Funktionalität der Webseite, Analyse des Surfverhaltens) und die Rechtsgrundlage (in der Regel berechtigte Interessen) für die Datenverarbeitung genannt sein. Eine ausführliche Musterpassage zum Thema Cookies finden Sie im vorherigen Kapitel Datenschutzerklärung Website.
Damit ist der Webseitenbesucher ausreichend informiert.
Einwilligung zum Setzen von Cookies notwendig?
Umstritten ist derzeit noch, ob der Webseitenbesucher in die Verwendung von Cookies einwilligen muss. Diese Vorgabe stammt aus der europäischen Cookie-Richtlinie, die allerdings nie aktiv in deutsches, nationales Recht umgesetzt wurde. Aus diesem Grund ist eine Einwilligung nach meiner Ansicht nicht notwendig.
Einige Webseitenbetreiber gehen den vermeintlich sicheren Weg und gestalten – ob nun bewusst oder unbewusst – den Text im Cookie-Banner als Einwilligung. Dort heißt es dann zum Beispiel Wir verwenden Cookies. Bitte willigen Sie ein, indem Sie auf Akzeptieren klicken..
Oftmals scheitert es jedoch an der technischen Umsetzung. Im Ergebnis werden beim ersten Aufruf der Webseite regelmäßig Cookies gesetzt, obwohl der Webseitenbesucher noch längst nicht aktiv eingewilligt hat. Kritisch! Das bloße Weitersurfen ist im Übrigen auch keine Einwilligung, denn eine Einwilligung muss immer aktiv, informiert und vorherig erfolgen.
Wer den Weg über die Einwilligung also nicht gehen möchte oder kann, sollte es vorerst bei einem einfachen Cookie Hinweis belassen.