Jede Person hat nach Art. 15 DSGVO ein Recht auf Auskunft. Erfahrungsgemäß wird das Auskunftsrecht im Vergleich zu anderen Betroffenenrechten relativ häufig eingefordert. Ob immer aus tatsächlichem Interesse der Person, sei einmal dahin gestellt. Sie müssen der anfragenden Person innerhalb einer Frist von maximal einem Monat verständlich Auskunft erteilen, ob und wie Sie deren Daten verarbeiten.
Identität prüfen
Fatal wäre, wenn Sie Daten an unberechtigte Personen heraus geben. Prüfen Sie deshalb immer die Identität des Anfragenden. Ja, im Internet ist das schwerer als von Angesicht zu Angesicht.
Auskunftsantwort formulieren
Im Auskunftsschreiben müssen die konkreten Daten, aber auch allgemeine Angaben wie bei der Informationspflicht, genannt werden.
Die Mustervorlage wird Ihnen helfen, eine Antwort auf das Auskunftsverlangen zu formulieren:
Kostenlose Auskunft
Sie dürfen für die erste Auskunft bzw. die erste Kopie der personenbezogenen Daten keine Bearbeitungsgebühr verlangen. Erst ab der zweiten Kopie können Sie ein angemessenes Entgelt fordern.